Bandname als Marke sichern: So läuft die Anmeldung beim DPMA
Der Weg zur eingetragenen Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt, Schritt für Schritt nach dem Merkblatt des Amts. Relevant, sobald dein Name oder Logo auf Ware steht, die du verkaufst.
Inhalt
Kurz gesagt
Wenn dein Name oder Logo auf Ware steht, die du verkaufst, solltest du Markenschutz vor dem Druck klären. Eine Marke wird beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet und nach Prüfung eingetragen. Die Schutzfrist beginnt laut Merkblatt des DPMA (Ausgabe Juli 2026) mit dem Anmeldetag, läuft zehn Jahre und lässt sich beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängern.
Hinweis: Dieser Text ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Ob und wie du deinen Namen schützt, klärt eine Markenanwältin oder ein Markenanwalt.
1. Wie läuft die Anmeldung einer Marke beim DPMA ab?
Die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt führt in sieben Schritten von der Recherche über die Prüfung bis zur Eintragung und Widerspruchsfrist. Das DPMA ist die Behörde, bei der Marken eingetragen werden. Die Schritte folgen dem Merkblatt für Markenanmelder des DPMA, Ausgabe Juli 2026.
- Recherchieren. Das DPMA empfiehlt, im DPMAregister, dem Online-Register des Amts, zu prüfen, ob identische oder ähnliche Marken bereits eingetragen sind. Zusätzlich empfiehlt es eine allgemeine Internetrecherche nach Marken, die ohne Eintragung benutzt werden.
- Form festlegen. Entscheide, in welcher Form du die Marke anmeldest. Das Merkblatt nennt unter anderem die Wortmarke, die Wort-/Bildmarke und die Bildmarke.
- Waren und Dienstleistungen bestimmen. Das Verzeichnis muss präzise sein. Es wird nach der Nizza-Klassifikation geordnet, die Waren und Dienstleistungen in 45 Klassen einteilt. Bekleidung gehört zu Klasse 25, die laut Empfehlungsliste des DPMA Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen umfasst.
- Anmelden. Die Anmeldung kann elektronisch über DPMAdirektWeb laufen, das Online-Anmeldeportal des DPMA, ohne Signaturkarte.
- Prüfung abwarten. Das DPMA prüft formale Anforderungen und absolute Schutzhindernisse. Das sind Gründe, aus denen das DPMA eine Marke nicht einträgt, laut Merkblatt zum Beispiel fehlende Unterscheidungskraft oder Angaben, die die Ware nur beschreiben.
- Eintragung. Besteht die Anmeldung die Prüfung, trägt das DPMA die Marke ein und veröffentlicht sie im Markenblatt, dem amtlichen Veröffentlichungsblatt des DPMA.
- Widerspruchsfrist beachten. Innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung können Inhaber:innen älterer Rechte, etwa älterer Marken, schriftlich Widerspruch einlegen.
2. Was prüft das DPMA bei der Anmeldung nicht?
Ob ältere Marken- oder Kennzeichenrechte Dritter deiner Eintragung entgegenstehen, prüft das DPMA im Anmeldeverfahren nicht (DPMA, Merkblatt für Markenanmelder, Ausgabe Juli 2026). Darum kommt die Recherche an den Anfang, und darum kann nach der Veröffentlichung Widerspruch kommen.
3. Welche Fragen klärst du vor der Anmeldung?
Ob eine Anmeldung für dich sinnvoll ist, hängt vor allem davon ab, ob dein Name auf Ware steht und wie lange du ihn nutzen willst.
- Steht mein Name oder Logo auf Ware, die ich verkaufe?
- Will ich den Namen langfristig nutzen?
- Gibt es ähnliche Namen in meiner Branche?
- Habe ich mit Label, Management oder Bandkolleg:innen geklärt, wem die Marke gehört?
Dieses Thema ist Schritt 5 von fünf im Merch-Check: Schutz deines Namens. Zur Checkliste
4. Häufige Fragen
Prüft das DPMA, ob es meinen Bandnamen schon gibt?
Nein. Ältere Marken- oder Kennzeichenrechte Dritter prüft das DPMA im Anmeldeverfahren nicht. Das Merkblatt empfiehlt, vorher im DPMAregister zu recherchieren und zusätzlich im Internet nach Marken zu suchen, die ohne Eintragung benutzt werden. Quelle: DPMA, Merkblatt für Markenanmelder, Ausgabe Juli 2026.
Wie lange ist eine eingetragene Marke geschützt?
Die Schutzfrist beginnt mit dem Anmeldetag und läuft zehn Jahre. Sie lässt sich beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängern. Quelle: DPMA, Merkblatt für Markenanmelder, Ausgabe Juli 2026, Abschnitt 9.
Muss ich die Marke online anmelden?
Nein. Die Anmeldung kann elektronisch über DPMAdirektWeb laufen, eine Signaturkarte brauchst du dafür nicht. Das ist nicht der einzige Weg. Die weiteren nennt das Merkblatt für Markenanmelder des DPMA, Ausgabe Juli 2026.
Wer kann gegen meine Marke Widerspruch einlegen?
Inhaber:innen älterer Rechte, etwa älterer Marken. Der Widerspruch ist schriftlich und innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung im Markenblatt einzulegen. Quelle: DPMA, Merkblatt für Markenanmelder, Ausgabe Juli 2026, Abschnitt 11.
Wem gehört die Marke, wenn wir eine Band sind?
Das klärst du vor der Anmeldung mit Label, Management und Bandkolleg:innen. Wie die Antwort festgehalten wird, besprichst du am besten mit einer Markenanwältin oder einem Markenanwalt.
Gebühren
Für die Anmeldung fallen amtliche Gebühren an. Sie stehen im Merkblatt des DPMA (Ausgabe Juli 2026, Abschnitt 3.1).
Quellen (Stand 08.10.2026)
- DPMA: Merkblatt für Markenanmelder (W 7731), Ausgabe Juli 2026, Abschnitte 2.4, 3.1, 4.4, 6, 7, 9 und 11
- DPMA: Empfehlungsliste (W 7733), Ausgabe Januar 2026, Klasse 25
Nächster Schritt
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Über diesen Autor

Potzblitz Brandworks, Leipzig. Thomas berät Creator, Artists und Managements unabhängig zu Merchandise. 18 Jahre war er Teil eines international tätigen Konzerns, zuletzt als Head of Acquisition Marketing & Partnerships in einer auf Creator und Merchants fokussierten Business Unit. Heute ist er außerdem Co-Founder und CMO von auffindbar.ai und Host des Podcasts "Business with a smile".
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